STROPPO Jugendschutzinfos
BERLIN
Unter 16 Jahren Einlass nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
HAMBURG, KÖLN, STUTTGART
Unter 14 Jahren Einlass nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im (schriftlichen) Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben während der Veranstaltung wahrnimmt.